"Paulchen-Panther-Lied" auf Nazidemos straffrei?!
 
P R E S S E M I T T E I L U N G
3. Januar 2013



Wie schutzlos sind die Opfer und die Angehörigen des „NSU“?

  • Abspielen des sog. „Paulchen-Panther-Liedes“ auf Neonaziaufmärschen straffrei, wenn sich die Neonazis gleichzeitig von dem NSU distanzieren
  • Pressevertreter werden im Beisein von Justizbeamten angepöbelt
  • MünchnerInnen, die gegen den angeklagten Aufmarsch protestiert haben, werden dagegen verurteilt und mit Ermittlungsverfahren überzogen.


Das Amtsgericht München hat in einem von der Staatsanwaltschaft München angestrengten Verfahren in erster Instanz entschieden, dass das Abspielen des sogenannten „Paulchen-Panther-Liedes“ auf einer Neonazidemonstration am 21. Januar 2012 in der Münchner Innenstadt straffrei bleiben soll. Zwar sieht das Gericht eine „geschmacklose“ Handlungsweise – diese würde aber keinen Straftatbestand darstellen, da in Redebeiträgen eine Distanzierung zum „NSU“ stattgefunden habe.

Hierzu erklärt Stadtrat Siegfried Benker (Fraktion Die Grünen – rosa liste): “Das Abspielen des sogenannten „Paulchen-Panther-Liedes“ auf einer aggressiven Neonazidemonstration kurz nach der Enttarnung der Zwickauer Terrorzelle ist keine entgleiste „Geschmacklosigkeit“, sondern vielmehr eine Billigung der NSU-Taten – auch wenn sich die Neonazis im gleichen Atemzug distanzieren. Die DVD des Zwickauer Trios mit Paulchen Panther als Kommentator ist ja viel mehr als ein Bekennerschreiben: Es wäre, ja es ist die größtmögliche Verhöhnung ihrer Opfer. Und das Abspielen dieses Liedes auf einer Neonazidemonstration ist immer die Fortsetzung dieser Verhöhnung.

Wenn dieses Urteil Bestand hat, laufen wir Gefahr, dass auf den nächsten Neonazidemonstrationen das „Paulchen-Panther-Lied“ gespielt – und aus juristischen Gründen eben eine Distanzierung abgegeben wird. Das würde die Opfer des „NSU“ einer dauerhaften Verhöhnung aussetzen – soll der faktischen Schutzlosigkeit der NSU-Opfer jetzt die juristische Schutzlosigkeit folgen?

Ich fordere das Kreisverwaltungsreferat auf, das Verbot des Paulchen-Panther-Liedes bei zukünftigen Versammlungsanmeldungen von bekannten Neonazis grundsätzlich in den Auflagenbescheid aufzunehmen - soweit nicht bereits geschehen.

Angemessen zu würdigen ist das Vorgehen der Münchner Justiz aber erst, wenn man sich den Gesamtzusammenhang ansieht: Hunderte von MünchnerInnen haben gegen diese besonders aggressive Demonstration der Neonazis am 21. 1. 2012 protestiert. Es gab wiederholte Blockadeversuche, bis eine Menschenmenge in der Lindwurmstraße endgültig den Aufmarsch stoppen konnte. Diese MünchnerInnen – darunter ich selbst – werden aber wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz oder Widerstand verfolgt und verurteilt.

Beim jetzigen Verfahren konnten nach Presseberichten organisierte Rechtsextremisten auch noch Vertreter der Presse massiv belästigen. Die Münchner Justiz ist derzeit beim Kampf gegen organisierte Rechtsextremisten leider auf einem Tiefpunkt angelangt. Was haben PressevertreterInnen und ZuschauerInnen im kommenden NSU-Verfahren in München zu erwarten?“

Siegfried Benker | siegfried.benker@muenchen.de